Voraussetzungen: mind. 21 Jahre alt (mind. 18 Jahre bei Berufskraftfahrer-Ausbildung) und
bereits im Besitz der Führerscheinklasse C.
Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.